Brief der Beratungslehrerin Chr. Hamann

Liebe Schülerinnen und Schüler der BBSII,

wir alle erleben gerade eine außergewöhnliche Situation, die niemand sich vorher hätte vorstellen können. Unser gewohnter Alltag verändert sich im Moment radikal und möglicherweise fühlen sich viele dieser Maßnahmen nicht gut an. Sie verunsichern und können verängstigen.

Ich als Beratungslehrer möchte in dieser Zeit für euch ein offenes Ohr haben, wenn ihr über die ungewohnte Situation sprechen möchtet oder ganz konkret Hilfe braucht...

Beratung an den BBS II Gifhorn

Hallo, mein Name ist Chrstine Hamann.

Hast du Probleme bezüglich deiner Schullaufbahn, in der Schule, mit Freunden oder in der Familie, die dich so belasten? Ich biete Hilfe bei diesen Problemen, wenn du das Gefühl hast, sie allein nicht mehr bewältigen zu können. Alle Gespräche sind vertraulich.

Wann und wo?

Die Beratung findet bis auf Weiteres nach Vereinbarung statt. Bitte sprecht mich einfach an oder schickt eine Email an: christine.hamann[at]bbs2-gifhorn.de. Der Beratungstermin wird möglichst zeitnah erfolgen.

Das Beratungsgespräch findet in der Regel im Beratungsraum im ersten Obergeschoss statt, sobald dieser fertiggestellt ist. Bis dahin weichen wir auf einen Besprechungsraum der Schule aus.

Freistellung für das Beratungsgespräch

Die Schüler, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren nach Möglichkeit den für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Klassen- oder Fachlehrer. Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. Möchte der Schüler seinen Klassen- oder Fachlehrer nicht darüber in Kenntnis setzen, informiert der Schüler die Beratungslehrkraft.

Häufigkeit der Beratung

Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt von der individuellen Problemlage ab. In vielen Fällen kann ein einziges Gespräch genügen. Bei komplexeren bzw. schwerwiegenden Problemen können eine Reihe von Gesprächen notwendig sein.
 

Leitlinien für Beratung in der Schule

  1. Freiwilligkeit: Jeder Schüler entscheidet selbst, ob und wie lange er beraten werden will. Die Beratung darf nicht auf Anweisung hin stattfinden und kann zu jeder Zeit beendet werden.
  2. Hilfe zur Selbsthilfe: Der Ratsuchende entwickelt selbst die Lösung des Problems, die für ihn am besten erscheinen. Die Beratungslehrkraft unterstützt hierbei sowohl bei der Klärung des tatsächlichen Problems als auch bei der Findung von Lösungsideen sowie -ansätzen und bei deren Reflexion.
  3. Verschwiegenheit: Bei allen Beratungsgespräche bleibt was besprochen wird zwischen der Beratungslehrkraft und Ratsuchendem. Grundsätzlich werden keine Informationen über Gespräche weitergegeben. Ausnahmen bestehen ausschließlich bei Selbst- und Fremdgefährdung.
  4. Unabhängigkeit: Die Beratungslehrkraft unterliegt keiner Weisungspflicht. Sie kann nicht auf Wunsch vom Klassenlehrer, anderen Fachlehrern oder der Schulleitung für bestimmte Beratungstätigkeiten oder bestimmte Lösungsansätze eingesetzt werden.

Ziel der Beratung

Beratung soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ sein, d.h. dass der Ratsuchende in die Lage versetzt wird, die Zusammenhänge seines Problems zu erkennen und gemeinsam mit der Beratungslehrkraft realistische Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. In diesem Selbstfindungsprozess gibt der Beratungslehrer Hilfen, dass der Ratsuchende seine Situation besser erkennen und damit bearbeiten kann. Der Ratsuchende wird somit aktiviert, sein Problem selbständig zu lösen. Die Aufgabe des Beraters liegt in der Hilfestellung. Das Beratungsgespräch ist ergebnisoffen. 

Bei Problemen, die durch die Beratungslehrkraft nicht behandelt werden können, unterstützt dieser bei der Vermittlung weitergehender Hilfe, wie Kontaktaufnahme mit schulexternen Beraterinnen und Beratern,  Beratungsstellen (Sucht-, Jugend, Familienberatungsstellen), dem Jugendamt, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen.