Schülervertretung

Laut Niedersächsischem Schulgesetz können sich Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise an der Gestaltung des Schullebens beteiligen und in verschiedenen schulischen Gremien mitwirken.

Die Mitwirkung erfolgt auf der Klassenebene (Klassenschülerschaft und Klassensprecher/in) und auf der Schulebene durch den Schülerrat bzw. die Schülersprecher/innen. Darüber hinaus können sich Schüler/innen für die Wahl in den Schulvorstand aufstellen lassen.

Schülervertretungen arbeiten unabhängig und werden von der Schulleitung und den Schulbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.

An den BBS II Gifhorn ist eine SV-Beratungslehrkraft eingesetzt. Dieses Amt nimmt Herr Döhrmann wahr.