Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

Wir bieten Ihnen die entgeltliche und zeitliche Überlassung von Schulbüchern und anderen Lernmitteln an.

Von der Zahlung freigestellt sind

  • Bezieher/innen von ALG II (SGB II)
  • Heim- und Pflegekinder (SGB VIII)
  • Empfänger/innen von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Asylbewerber/innen mit Leistungsanspruch

Minderung des Entgelts:

Bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern ermäßigt sich der Leihpreis um 20%.

 

Hinweis:

Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Lektürehefte, Literatur und Atlanten! Bei vorsätzlicher Beschädigung der Bücher kann Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gefordert werden.

Wenn Sie Fragen zur Bücherausleihe an unserer Schule haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Röder auf:

Tel.: 05371  9465-50 

Mailkontakt

 

Rd.Erl. des MK vom 11. März 2005 - 36.4 - 81 611 - VORIS 22410 -

Bezug: Rd.Erl. des MK vom 13. Mai 2004 - 205.4 – 81 611 (SVBl. S. 257) - VORIS 22410 -

"Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 71 NSchG die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen. Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen:

  1. Alle öffentlichen Schulen bieten den Erziehungsberechtigten sowie den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen ein Entgelt auszuleihen. Dazu nutzen sie ihren vorhandenen Lernmittelbestand. Die Schulen entscheiden, ob sie Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen und Fachgymnasien in den Jahrgängen 12 und 13 in das Verfahren einbeziehen.
    Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, die Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, nehmen an dem Verfahren nicht teil.
  2. In das Ausleihverfahren sind alle für die Ausleihe geeigneten Lernmittel eines Jahrgangs mit Ausnahme von Lektüreheften, Literatur und Atlanten einzubeziehen.
    Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler entscheiden für jedes einzelne Lernmittel, ob sie dieses kaufen oder ausleihen wollen.
    Mit Zustimmung des Schulelternrates kann die Gesamtkonferenz beschließen, die Lernmittel nicht einzeln, sondern insgesamt auszuleihen („Paketausleihe“)."

Auszug aus dem Rd.Erl. des MK vom 11. März 2005

Informationen zur Lehrmittelausleihe an den BBS II Gifhorn:

  1. An den BBS II in Gifhorn gibt es nur die Paketausleihe.
  2. In die Ausleihe werden nur Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen einbezogen. (Außer FOG 11)
  3. Die Unterlagen für die Ausleihe erhalten Sie bei der Einschulung.

Für die Ausleihe benötigen Sie

  1. einen Ausleihvertrag mit der Unterschrift der/des Erziehungsberechtigen.
  2. den Lehrmittelleihschein mit den entliehenen Büchern.
  3. einen gültigen Nachweis über das gezahlte Entgelt.
  4. Belege zum Nachweis der Freistellung oder der Minderung des Entgelts.