Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfungen werden nach dreieinhalb Jahren (für Metallbauer/in) von der Handwerksinnung abgenommen. Auf der Grundlage der aktuellen Ausbildungsverordnung wird die „Zwischenprüfung“ als erster Beastandteil in diese Gesellenprüfung einbezogen.